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FAQ zu unsere Leistungen

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihren Unfallschaden ohne anstrengendes Prozedere für Sie so einfach, stressfrei und schnell wie möglich abzuwickeln: unser all-in-one service: alles aus einer Hand. Sofort einen unabhängigen und fairen Unfallgutachter, einen Anwalt für Verkehrsrecht, ein Ersatzfahrzeug oder eine Reparaturwerkstatt.All das ist für Sie Kostenfrei. Denn sowohl die von uns vermittelten Experten als auch unsere Leistungen muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen.

Vom unabhängigen Schadengutachten über eine kompetente Fachwerkstatt bis zur Betreuung durch einen Fachanwalt bekommen Sie bei uns. 

Gerne können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand der Unfallschadenabwicklung telefonisch oder per Mail erkundigen. 

Bei einem unverschuldeten Unfall kommen keine Kosten auf Sie zu, sofern die gegnerische Versicherung die Haftung zu 100% übernimmt. Die Versicherung wird dann die gesamten Kosten übernehmen: Sowohl für einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl, als auch einen Anwalt, einen Ersatzwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung für Ihr Fahrzeug. Bei einem unverschuldeten Autounfall ist es immer ratsam, die gesamte Abwicklung von einem Anwalt begleiten zu lassen – denn dieser handelt versiert für Ihr Recht und setzt meist eine höhere Forderung sowie einen schnelleren Unfallschaden-Ausgleich durch. Es kommt – auch ohne Rechtsschutzversicherung – kein finanzieller Aufwand auf Sie zu. Sollten Sie jedoch, wenn auch nur teilweise der Verursacher eines Unfalls sein, werden anfallende Kosten nach Aufwand berechnet. 

Falls Sie die Versicherungsnummer oder die Kontaktdaten des Unfallverursachers nicht kennen, müssen Sie sich keine Sorgen machen.  Wichtig ist, dass Sie das Kennzeichen des Unfallgegners kennen. Darüber können alle relevante Daten ermittelt werden. Ebenso, wenn es ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug ist.

Das wichtigste ist, Ruhe zu bewahren. Unfallstelle absichern und solange am Unfallort bleiben, bis alle erforderlichen Feststellungen getroffen werden konnten. Bei geringfügigem Schaden beiseite fahren und bei Personenschaden immer die Polizei rufen. Versicherungsdaten mit dem Unfallgegners austauschen. Falls dies nicht möglich ist, Kennzeichen merken. Anschließend setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Bei einer fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der Autoversicherung bezahlt – ohne, dass der Schaden am Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Diese besondere Art der Schadenregulierung nennt sich „fiktive Abrechnung“ und wird am häufigsten bei Kfz-Haftpflichtschäden angewandt. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt in diesem Fall den Schaden des Unfallopfers.

Versicherungen bedienen sich gerne ihrer eigenen Sachverständigen. Diese verfassen Gutachten, die möglicherweise eine zu geringe Schadenssumme festlegen, damit der gegnerischen Versicherung weniger Kosten entstehen. Hier sollte man sich als Geschädigter im Klaren sein, dass ein eigener, unabhängiger Gutachter die bessere Lösung ist. Insbesondere dann, wenn die Schadenssumme besonders hoch ist, da die Versicherung ihre Ausgaben so gering wie möglich halten möchte. Die Kosten für einen unabhängigen Gutachter muss die gegnerische Versicherung auch dann übernehmen, wenn sie Ihnen einen eigenen Gutachter schickt.

Wer einen unverschuldeten Unfall erleidet, oder bei dem das Auto andersweitig beschädigt wird, der kann vom Unfallverursacher (oder dessen KFZ-Versicherung) Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Entweder durch ein Ersatzfahrzeug, welches sich an der Fahrzeugklasse Ihres Fahrzeugs orientiert oder durch einen Nutzungsausfall,der sich ebenfalls an der Klasse Ihres Fahrzeugs orientiert.  

Sie haben die freie Wahl, welche Werkstatt Sie mit der Schadenreparatur beauftragen. Gerne können wir Ihnen bei der Wahl des richtigen Reparatur-/Lackierbetriebes helfen.

Der Merkantile Minderwert ist der Betrag, um den das unfallbeschädigte Fahrzeug nun bei einem Weiterverkauf weniger wert ist. Als Unfallgeschädigter ist man so zu stellen, wie vor dem Unfall. Wenn man vorher ein unfallfreies Fahrzeug hatte, wird man beim Weiterverkauf nun –aufgrund der Unfalleigenschaft– weniger Geld bekommen. Diese Differenz wird als Merkantiler-Minderwert bezeichnet. Wie hoch der merkantile Minderwert ist, wird durch einen Sachverständigen festgestellt.

Unter Umständen erkennt die gegnerische Versicherung die Rechnung über die Unfallschaden-Reparatur nicht an. Daher ist es wichtig, einen Nachweis über die Reparatur-Arbeiten zu führen. Dies sollte neben der Rechnung der Fachwerkstatt ebenfalls durch Fotos vom reparierten Bereich mit Datum erfolgen.

Bei einem technischen Totalschaden lässt sich das Auto nicht mehr reparieren. Der Restwert ist Null und ist von einem Reparaturschaden abzugrenzen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Wagen noch fahrtüchtig sein; die Reparatur lohnt sich aber rechnerisch nicht mehr, weil der Wert des Autos deutlich geringer ist als die geschätzten Reparaturkosten.

Ein Kfz Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl, Brand oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde.Generell wird die Versicherung bei einem Kaskoschaden ihr Weisungsrecht nutzen. Daher wird sie selbst einen hauseigenen Sachverständigen beauftragen, falls ein Gutachten erstellt werden muss. Anders als bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie als Geschädigter nicht einfach einen Gutachter einschalten. Hier sollten Sie sich vorab informieren, welche Ihrer Ansprüche von der eigenen Versicherung übernommen werden.

Jeder Unfallgeschädigte hat das Recht, sein Fahrzeug auf dem kürzesten Wege reparieren zu lassen, damit es wieder verkehrssicher und fahrbereit ist. Weiterhin besteht das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen-Gutachter und Rechtsanwalt. Sollten Sie ihr KFZ nach dem Unfallschaden verkaufen wollen oder müssen, holen wir Dir gern verbindliche Angebote von seriösen Käufern ein. Ihr Fahrzeug wird dann an vor Ort abgeholt und Sie haben keinen weiteren Ärger.

Bei einem Verkehrsunfall ist oft unklar, wann die Polizei und wann Anwälte benötigt werden. Meist entscheiden sich die Beteiligten zu spät, einen Anwalt zu engagieren. Dann,wenn die Schadensabwicklung kompliziert wird. Besonders bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden sollte ein Rechtsanwalt das Schmerzensgeld, eventuelle Kur-und Rehakosten, Lohn-und Schmerzensgeld für den Unfall prüfen, beziffern und und einzufordern. Aber auch bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kann die Konsultation eines Anwalts und Verkehrsrechts sehr hilfreich sein.  

Jeder unverschuldet Unfallgeschädigte hat das Recht, einen Anwalt einzuschalten, um seine Interessen ausreichend vertreten zu lassen. Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wir helfen Ihnen hierbei und stellen Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite, der Ihre Interessen nach einem Unfallschaden durchsetzt.

Man wirft Ihnen Fahrerflucht vor?

Sie haben wirklich nicht bemerkt, dass Sie einen Schaden verursacht haben? Nun wird Ihnen aber Fahrerflucht vorgeworfen? Mit einem Kfz Schadensgutachten lässt sich der Wahrheitsgrad Ihrer Aussage  prüfen. Der Sachverständige prüft, ob das Schadensbild zur Angabe passt, dass der Fahrer die Kollision nicht gemerkt haben will. Vor Gericht kann ein KFZ Gutachten ein entscheidendes Beweismittel sein, gerade bei Fahrerflucht.

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter müssen Sie nicht in finanzielle Vorkasse treten. Auch werden Ihnen unsere Leistungen später nicht von der Schadenssumme abgezogen.